Die Vorschrift des § 213 BGB ist auf den Anspruch auf Abtretung von Schadensersatzansprüchen des Hauptfrachtführers gegen den Unterfrachtführer anwendbar, wenn ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hauptfrachtführer geltend gemacht worden ist. InhaltsübersichtAnspruch auf Abtretung des Schadensersatzanspruchs gegen UnterfrachtführerCMR und die DrittschadensliquidationAnspruch auf AbtretungAbtretungspflicht nicht für bereits erfüllte SchadensersatzansprücheVerjährung nach der
Lesen