Die italienische Regelung, nach der die Preise im Güterkraftverkehr nicht unter den Mindestbetriebskosten liegen dürfen, ist deshalb dadurch, dass sie die Freiheit der Wirtschaftsteilnehmer einschränkt, die Preise für Dienstleistungen im Straßengüterverkehr festzulegen, geeignet, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu beeinträchtigen und verstößt gegen das Unionsrecht. So hat der Gerichtshof der Europäischen
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