Geschäftsführerhaftung für die Einfuhrumsatzsteuer – im Insolvenzeröffnungsverfahren

Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH beantragt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter unter Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts bestellt, verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim gesetzlichen Vertreter der GmbH. Er wird durch den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht aus seiner Pflichtenstellung verdrängt und hat weiterhin dafür zu sorgen, dass die

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Insolvente GmbH in Deutschland, Geschäftsführer aus der Schweiz – Gerichtsstand in Deutschland

Für die Klagen des Insolvenzverwalters einer deutschen GmbH gegen dessen ehemalige, in der Schweiz lebende Geschäftsführerin sind die deutschen Gerichte zuständig. Dabei ist es nicht entscheidungserheblich, ob die vom Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH (hier: mit Sitz in Lübeck) gegen die ehemalige, in der Schweiz lebende Geschäftsführerin der GmbH

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