Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden in Malawi derzeit Ursprungszeugnisse nach Formblatt A aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen. Die Europäische Kommission hat einer vorübergehenden Verwendung dieser Ursprungszeugnisse bis zum 30. April 2010 zugestimmt. Nach dem 30. April 2010 ausgestellte derartige Ursprungszeugnisse dürfen dagegen nicht
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