Beim Schweizer Nachlassverfahren handelt es sich um ein ausländisches Insolvenzverfahren im Sinne des deutschen internationalen Insolvenzrechts1. Die gerichtliche Bestätigung eines Schweizer Nachlassvertrages wird gemäß § 343 Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 InsO im Inland anerkannt. Der Verlust der Rechte gegen Mitverpflichtete gemäß Art. 303 Abs. 2 des schweizerischen Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und
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