Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 2015

Das Bundesfinanzministerium hat die ab dem Jahreswechsel geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht: Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschalen am

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Italienische Regelung über Mindestpreise im Güterkraftverkehr

Die italienische Regelung, nach der die Preise im Güterkraftverkehr nicht unter den Mindestbetriebskosten liegen dürfen, ist deshalb dadurch, dass sie die Freiheit der Wirtschaftsteilnehmer einschränkt, die Preise für Dienstleistungen im Straßengüterverkehr festzulegen, geeignet, den Wettbewerb im Binnenmarkt zu beeinträchtigen und verstößt gegen das Unionsrecht. So hat der Gerichtshof der Europäischen

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Vollstreckung von Steuerforderungen aus dem EU-Ausland

Die Übermittlung eines Vollstreckungstitels durch einen um Vollstreckung ersuchenden Mitgliedstaat der Europäischen Union nach den Bestimmungen der Richtlinie 76/308/EWG unter Beifügung einer deutschen Übersetzung des Vollstreckungstitels hindert das Finanzgericht nicht an der Prüfung, ob die Vollstreckung des ausländischen Titels in Deutschland gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) verstieße. Das Gericht

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Vollstreckbarerklärung italienischer Zahlungsbefehle

Die Aussetzung eines Vollstreckbarerklärungsverfahrens eines ausländischen Titels, gegen den im Erststaat Rechtsmittel eingelegt worden ist, setzt gemäß Art. 46 Abs. 1 EuGVVO voraus, dass der Erfolg des Rechtsbehelfs im Erststaat möglich erscheint. Eine Aussetzung kommt in Respektierung des Verbots der révision au fond des Art. 45 Abs. 2 nicht (mehr)

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Kaufrecht in Italien

Das bürgerliche Recht und damit auch das Kaufrecht ist in Italien kodifiziert insbesondere im Codice Civile sowie hinsichltich des Verbrauchsgüterkaufs im Codice del Consumo. Da Italien die EU-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf vollständig umgesetzt hat, entsprechen die italienischen Regeln beim Verkauf an einen Verbraucher in weiten Bereichen inhaltlich denen des deutschen

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EU-Handelsstatistik

Die Außenwirtschaftsstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis) führt auch im Krisenjahr 2009 die Mitgliedstaaten der Europäischen Union als die wichtigsten deutschen Handelspartner. Trotz eines starken Rückgangs der deutschen Ausfuhren in die EU-Staaten im Jahr 2009 von 18,3% auf 508,4 Milliarden Euro verringerte sich deren Anteil am Gesamtwert der deutschen Ausfuhren nur

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Abzug von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten

Im Rahmen der Einkommensermittlung sind Verluste aus rechtlich unselbständigen Betriebstätten in Italien und Frankreich nicht zu berücksichtigen. Diese ausländischen Betriebsstättenverluste sind – entsprechend der Symmetriethese – aufgrund der Art. 2 Abs. 1 Nr. 7, Art. 4 Abs. 1 DBA Deutschland-Frankreich bzw. Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 7 Abs.

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Abfindungszahlung für eine Italienerin in der Schweiz

Art. 15 Abs. 1 DBA-Schweiz 1971 ermöglicht kein deutsches Besteuerungsrecht für eine Abfindungszahlung, die eine zuvor in Deutschland wohnende Person nach ihrem Wegzug in die Schweiz von ihrem bisherigen inländischen Arbeitgeber aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses erhält. Eine Übereinkunft zwischen den deutschen und Schweizer Steuerbehörden nach Maßgabe von Art.

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Rückfallklausel im DBA Italien

Abschn. 16 Buchst. d des Protokolls vom 18. Oktober 1989 zu Art. 24 Abs. 3 Buchst. a DBA-Italien 1989 enthält eine sog. Rückfallklausel, weshalb der von einem unbeschränkt Steuerpflichtigen erzielte und in Italien im Umwandlungszeitpunkt effektiv nicht besteuerte Gewinn aus der formwechselnden Umwandlung einer italienischen Personengesellschaft in eine italienische Kapitalgesellschaft

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Gesellschafterdarlehn und das DBA Italien

Auch im Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien (DBA Italien 1925) sind Zinseinkünfte von Mitunternehmern aus Darlehen, die sie der Mitunternehmerschaft gewährt haben, abkommensrechtlich aus den gewerblichen Gewinnen herauszulösen und nach dem Zinsartikel zu beurteilen. Bundesfinanzhof, Urteil vom 9. August 2006 – II R 59/05

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