Durch die jetzt im Amtsblatt der EU veröffentlichte Verordnung (EG) Nr. 274/2008 wurde unter anderem die Wertgrenze für die Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 – ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben. Die Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze tritt am 01. Dezember 2008 in Kraft.
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