Durch den in einem Warenkaufvertrag enthaltene Verweis auf die Geschäftsbedingungen des Waren-Vereins der Hamburger Börse e.V. kann die dort in § 30 enthaltene Schiedsklausel wirksam vereinbart werden . Die formalen Anforderungen an die Schiedsvereinbarung bestimmen sich nach § 1031 Abs. 1 ZPO. # Das Schiedsgericht des Waren-Vereins der Hamburger Börse
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Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten – und die Schiedsvereinbarung
Der Bundesgerichtshof hat ein Vorabentscheidungsersuchen zur Frage der Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet. In dem beim Bundesgerichtshof anhängigen Fall begehrt die Antragstellerin, die Slowakische Republik, als Rechtsnachfolgerin der Tschechoslowakei die Aufhebung eines Schiedsspruchs, den die Antragsgegnerin, eine niederländische Versicherungsgruppe, gegen
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