Schmuggel – und die Einfuhrumsatzsteuer

Gewerbsmäßiger Schmuggel im Sinne des § 373 Abs. 1 und 4 AO liegt vor, wenn gewerbsmäßig Einfuhrabgaben dadurch hinterzogen werden, dass der Einführende entgegen der ihn treffenden Verpflichtung aus Art. 40 ZK umsatzsteuerpflichtige Waren bei der Einfuhr in die Europäische Union nicht gestellt hat. Bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich

Lesen

Zigarretenschmuggel – Tabaksteuer als Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer

Wurden in der Bundesrepublik Deutschland sichergestellte in das Zollgebiet der Union geschmuggelte Zigaretten über einen nicht bekannten anderen Mitgliedstaat in das deutsche Steuergebiet verbracht, hat die deutsche Zollverwaltung neben dem auf die Tabakwaren entfallenden Zoll und der Tabaksteuer auch die Einfuhrumsatzsteuer festzusetzen. In diesem Fall ist die deutsche Einfuhrumsatzsteuer erst

Lesen

Schmuggeln ohne Bewährung

Der Bundesgerichtshof zieht beim Strafmaß für Schmuggler an: So hat der Bundesgerichtshof nun in einem bei ihm anhängigen Verfahren gegen einen Schmuggler darauf hingewiesen, dass die Grundsätze zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in gleicher Weise auch für den Schmuggel (§ 373 AO) – einem Qualifikationstatbestand der Steuerhinterziehung – gelten.

Lesen

Einfuhrumsatzsteuer bei vorschriftswidriger Einfuhr

Werden Waren, die aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat der Gemeinschaft vorschriftswidrig verbracht wurden, in die Bundesrepublik Deutschland weitertransportiert und hier entdeckt, gilt unter den Voraussetzungen des Art. 215 Abs. 4 ZK nicht nur die Zollschuld, sondern auch die Einfuhrumsatzsteuerschuld als in der Bundesrepublik Deutschland entstanden.

Lesen

Erlöschen der Zollschuld beim Schmuggel

Für die Frage, ob unter Verletzung der Gestellungspflicht in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachte Waren noch “bei dem vorschriftswidrigen Verbringen” (Art. 233 Buchst. d Zollkodex) beschlagnahmt worden sind und damit mit der nachfolgenden Einziehung die Zollschuld erloschen ist, kommt es jedenfalls nicht auf den Zeitpunkt des Eingangs der Waren in

Lesen

Zigarettenschmuggel und der Tatort

Hat im Fall von Zuwiderhandlungen im Versandverfahren Carnet TIR die Zollbehörde des Mitgliedstaats, in dem die Zuwiderhandlung festgestellt wurde, aufgrund falscher Tatsachenwürdigung angenommen, dass der Ort der Zuwiderhandlung ungewiss sei, und hat sie deshalb die entstandenen Eingangsabgaben in der irrigen Annahme ihrer Zuständigkeit erhoben, ist der Abgabenbescheid gleichwohl nicht aufzuheben,

Lesen