Die Liberalisierung des EU-Einfuhrregimes für Textilwaren führt zur Aufhebung des Doppelkontrollverfahrens zu Überwachungszwecken für Textilwaren aus der Republik Usbekistan. Unter anderem deshalb will die Bundesregierung die Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz) ändern und hat nun eine entsprechende Änderungsverordnung beschlossen. Die Verordnung wurde am 31. Dezember 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Durch die
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