Textilien aus Usbekistan

Die Liberalisierung des EU-Einfuhrregimes für Textilwaren führt zur Aufhebung des Doppelkontrollverfahrens zu Überwachungszwecken für Textilwaren aus der Republik Usbekistan. Unter anderem deshalb will die Bundesregierung die Einfuhrliste (Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz) ändern und hat nun eine entsprechende Änderungsverordnung beschlossen. Die Verordnung wurde am 31. Dezember 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Durch die

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Freigabe der blockierten Textilimporte aus China

Heute ist die Verordnung der Europäischen Kommission erschienen, mit der ab dem 14. September 2005 die in den Zolllagern blockierten Textilimporte aus China für den freien Verkehr abgefertigt werden können. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann jetzt wieder die erforderlichen Einfuhrgenehmigungen ausstellen. VO (EG) Nr. 1478/2005, Amtsblatt der Europäischen

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