Ungarische Sondersteuer für den Einzelhandel

Nach Ansicht der Generalanwältin beim Gerichtshof der Europäischen Union liegt in der ungarischen Sondersteuer für den Einzelhandel keine Diskriminierung ausländischer Unternehmen. Möglicherweise verstoße die Sondersteuer jedoch gegen das Mehrwertsteuerrecht der Europäischen Union. Zur Deckung des wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise erhöhten Finanzbedarfs hat Ungarn im Jahr 2010 eine Steuer auf

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Beleg- und Buchnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

Innergemeinschaftliche Lieferungen können unter den Voraussetzungen des § 6a UStG steuerfrei sein. Nach § 6a Abs. 1 Satz 1 UStG ist eine innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder

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Steuervertretung in Frankreich

Frankreich sieht sich einer neuen Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union ausgesetzt. Hintergrund sind die französischen Vorschriften zum Reverse-Charge-Verfahren bei der Umsatzsteuer: Frankreich wendet – entsprechend den EU-Vorschriften bei der Umsatzbesteuerung ein Reverse-Charge-Verfahren, also die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger, an, bei dem der Kunde

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Französische Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen an Schiffe

Der Umfang der französischen Steuerbefreiung für Lieferungen an Schiffe geht nach Auffassung der Europäischen Kommission über das nach der MwSt-Richtlinie Zulässige hinaus. So gilt die Steuerbefreiung in Frankreich für alle Schiffe, die für die Beförderung von Fahrgästen und für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden, sollte nach der MWSt-Richtlinie aber auf Schiffe,

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Ungarische Vorsteuerguthaben

Nach den ungarischen Umsatzsteuer-Vorschriften können Steuerpflichtige den Umsatzsteuerüberschuss, der sich daraus ergibt, dass der Betrag der abzugsfähigen Vorsteuer den Betrag der für einen Steuerzeitraum zu entrichtenden Umsatzsteuer übersteigt, wahlweise auf den nachfolgenden Steuerzeitraum vortragen oder die sofortige Erstattung beantragen. Die Erstattung des überschüssigen Betrags kann jedoch nicht für eingekaufte Vorleistungen

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Portugiesische Pauschalbesteuerung für Landwirte

Nach der MwSt-Richtlinie können die Mitgliedstaaten auf Landwirte, bei denen die Anwendung der normalen MwSt-Regelung Schwierigkeiten bereiten kann, als Ausgleich für die Belastung durch die Mehrwertsteuer, die auf die von den sog. Pauschallandwirten bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen gezahlt wird, eine Pauschalregelung anwenden. Anstelle einer solchen Pauschalregelung für Landwirte hat Portugal

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Keine Steuererstattung in Griechenland?

Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen Griechenland beim Gerichtshof der Europäischen Union eine Vertragsverletzungsklage einzureichen, weil das Land drei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zu ohne Rechtsgrund gezahlten Steuern, darunter die Mehrwertsteuer, nicht vollständig Folge geleistet hat. Nach dem EU-Recht haben Steuerpflichtige Anspruch auf Erstattung entrichteter Steuern, wenn diese von Mitgliedstaaten

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Lieferung von Gebrauchtwaren in Dänemark

Die Europäische Kommission hat Dänemark förmlich aufgefordert, seine Rechtsvorschriften über die Anwendung bestimmter Steuerbefreiungen aufgrund der MwSt-Richtlinie zu ändern. Nach dänischem Recht sind Lieferungen karitativer oder anderer nicht gewinnorientierter Vereinigungen sowie Lieferungen von Geschäften, die Gebrauchtgegenstände vertreiben, von der Mehrwertsteuer befreit. Nach Auffassung der Kommission geht eine solche Steuerbefreiung über

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Ausfuhrnachweise und Steuerhinterziehung

Bei Ausfuhrlieferungen (§ 6 UStG) muss der Unternehmer durch geeignete Belege nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet hat (Ausfuhrnachweis). Die Voraussetzung muss sich, so bestimmt es § 8 Abs. 1 UStDV, aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben. Was

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Baugrundstücke in Lettland und die Umsatzsteuer

Die Europäische Kommission hat die Republik Lettland förmlich aufgefordert, Umsätze mit Baugrundstücken nicht mehr von der Mehrwertsteuer zu befreien. Die EU-Mehrwertsteuervorschriften sehen ausdrücklich vor, dass die Lieferung von Baugrundstücken der Mehrwertsteuer unterliegt. Die Aufforderung ergeht in Form einer sog. „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ (die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel

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