Vergütungen für Fremdkapital, das eine Kapitalgesellschaft nicht nur kurzfristig von einem Anteilseigner erhalten hat, der zu einem Zeitpunkt im Wirtschaftsjahr wesentlich am Grund- oder Stammkapital beteiligt war, sind auch eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), wenn die Vergütungen insgesamt mehr als 250.000 EUR betragen und wenn eine (Nr. 1) nicht in einem
LesenSchlagwort: Upstream-Darlehen
Das Upstream-Darlehen der ausländischen Tochtergesellschaft – und die Frage der verdeckten Gewinnausschüttungen
Mit der Frage, ob und in welchem Umfang Zinsen, die für sog. Upstream-Darlehen an Tochtergesellschaften gezahlt werden, nach § 8a KStG als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln sind, hatte sich aktuell das Finanzgericht Münster zu befassen: Vergütungen für Fremdkapital, das eine Kapitalgesellschaft nicht nur kurzfristig von einem Anteilseigner erhalten hat, der
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