Nach einem aktuellen Urteil besteht eine Sozialversicherungspflicht von in Deutschland beschäftigten Mitgliedern des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht. Maßgebend für die Beurteilung, ob das Verwaltungsratmitglied einer schweizer Aktiengesellschaft der Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung unterliegt, ist das deutsche Sozialversicherungsrecht, dass immer dann zur Anwendung kommt, wenn der Beschäftigungsort in
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