Weltumspannende Kartelle – und der Beitritt zur EU

Die tschechische Wettbewerbsbehörde kann nach einem heute verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union die Auswirkungen eines weltumspannenden Kartells ahnden, die in der Tschechischen Republik vor ihrem Beitritt zur Europäischen Union eingetreten sind. Die Europäische Kommission ist für die Ahndung dieser Auswirkungen des Kartells nicht zuständig, selbst wenn es erst

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Ausschreibung in Bulgarien

Das anwendbare materielle Wettbewerbsrecht ist grundsätzlich auch dann nach dem Marktortprinzip zu bestimmen, wenn sich der wettbewerbliche Tatbestand im Ausland ausschließlich unter inländischen Unternehmen abspielt oder sich gezielt gegen einen inländischen Mitbewerber richtet, der dadurch im Wettbewerb behindert wird . BGH, Urteil vom 11. Februar 2010 – I ZR 85/08

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Inländerwettbewerb im Ausland

Das anwendbare materielle Wettbewerbsrecht ist – anders als vom Bundesgerichtshof früher entschieden grundsätzlich auch dann nach dem Marktortprinzip zu bestimmen, wenn sich der wettbewerbliche Tatbestand im Ausland ausschließlich unter inländischen Unternehmen abspielt oder sich gezielt gegen einen inländischen Mitbewerber richtet, der dadurch im Wettbewerb behindert wird. Die Rom-II-Verordnung fand auf

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