Eine verdünnte Säure ist keine Säure…

Aus Anmerkung 1 Buchst. d zu Kapitel 29 KN, wonach zur Position 2931 KN „andere organisch-anorganische Verbindungen“ auch wässrige Lösungen gehören, ergibt sich nicht die Zollbefreiung einer wässrigen Lösung der unter CAS RN 2809-21-4 genannten Etidronsäure. Eine wässrige Lösung von Etidronsäure fällt nicht unter die in Anhang 3 des Teils

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Tarifierung von Fernseh-Dekodern mit Festplattenfunktion

TV-Decoder mit Festplatte – im hier vom Gerichtshof der Europäischen Union entschiedenen Fall die „Sky+“-Set-Top-Box – sind für Zwecke des Zolls als Set-Top-Boxen mit Kommunikationsfunktion und nicht als Aufzeichnungsgeräte zu tarifieren. Sie sind daher von Zoll befreit und dürfen nicht wie Aufzeichnungsgeräte einem Zolltarif von 13,9% unterworfen werden. Das Recht

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Zölle auf Kriegsgerät

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in von der Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahren festgestellt, dass Finnland, Schweden, Deutschland, Italien, Griechenland und Dänemark dadurch gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen haben, dass sie die auf die Einfuhr von Kriegsgerät und Gerät, das sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken dient, zu entrichtenden Zölle nicht abgeführt haben.

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Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten

Die Europäische Union hat einen Online-Zugang zum EORI-System eingerichtet, über den der Zugang zu den Informationen des Registrierungs- und Identifizierungssystems für Wirtschaftsbeteiligte (EORI) möglich. Im Einzelnen können hierüber EORI-Nummern bestätigt werden sowie Angaben zu bei EORI beteiligten Behörden sowie zu EORI registrierenden Behördengesucht werden.

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Interimsabkommen mit Serbien

Die serbischen Behörden haben beschlossen, die Handelszugeständnisse gemäß dem Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien, das am 29. April 2008 unterzeichnet wurde, von der Europäischen Gemeinschaft vorläufig aber nicht angewandt wird, ab dem 30. Januar 2009 einseitig anzuwenden. Damit können bei der Ausfuhr

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EORI – Economic Operators‘ Registration and Identification System

Zum 1. November 2009 erhält ATLAS, das bei den deutschen Zollbehörden angewandte IT-Verfahren, eine zusätzliche europäische Komponente: Ab dem 01.11.2009 werden alle bei den deutschen Zollbehörden in ATLAS zu einer Zollnummer hinterlegten Stammdaten zusätzlich in einer Datenbank auf europäischer Ebene gespeichert. Darüber hinaus wird von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft

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Modernisierter Zollkodex

Das Europäische Parlament hat am 19. Februar 2008 in zweiter Lesung seine Zustimmung zum neuen Zollkodex gegeben. Die Neufassung des Zollkodex bringt einige Neuerungen: Die elektronische Vorlage der Zollanmeldungen und Begleitpapiere wird zur Regel; künftig können die nationalen Zollbehörden mit den anderen zuständigen Behörden elektronisch Daten austauschen; die „zentrale Zollabwicklung”

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„Atlas“ im Aussenwirtschaftsrecht

Die Bundesregierung will die Außenwirtschaftsverordnung an die zum 1. Juli 2009 geplante Einführung des elektronischen Ausfuhrverfahrens “Atlas” in der EU anpassen. Dazu hat sie die 79. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorgelegt. “Atlas” soll das bisherige papiergestützte Verfahren ersetzen, um schnellere und gezieltere Zollkontrollen zu ermöglichen und eine Risikoanalyse von

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Bulgarien, Rumänien und das Versandverfahren

Rumänien und Bulgarien sind zum Jahreswechsel 2007 der EU beigetreten. Hieraus ergeben sich auch im Zusammenhang mit dem gemeinschaftlichen Versandverfahren einige Änderungen. Rumänien war bereits zum 01. Januar 2006 den Übereinkommen EWG-EFTA “Gemeinsames Versandverfahren” sowie “Vereinfachung der Förmlichkeiten” beigetreten, so dass die nunmehr erforderlichen Anpassungen vor allem aufgrund des Beitritt

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Erlöschen der Zollschuld beim Schmuggel

Für die Frage, ob unter Verletzung der Gestellungspflicht in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachte Waren noch “bei dem vorschriftswidrigen Verbringen” (Art. 233 Buchst. d Zollkodex) beschlagnahmt worden sind und damit mit der nachfolgenden Einziehung die Zollschuld erloschen ist, kommt es jedenfalls nicht auf den Zeitpunkt des Eingangs der Waren in

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Warenschau bei der Einfuhr

Die Entscheidung, in welchem Umfang die Beschaffenheit des Zollguts ermittelt wird und Proben entnommen werden, liegt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs auch unter der Geltung des EU-Zollkodex im pflichtgemäßen Ermessen der Zollbehörde. Die Beschränkung der Beschau auf eine Stichprobe ist danach grundsätzlich nicht ermessensfehlerhaft, wenn der Anmelder in

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Rumänien und das “Gemeinsame Versandverfahren”

Rumänien tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2006 den Übereinkommen EWG-EFTA “Gemeinsames Versandverfahren” sowie “Vereinfachung der Förmlichkeiten” bei. Die im Hinblick auf die Sicherheitsleistung erforderlichen Änderungen im Übereinkommen sind auf Gemeinschaftsebene durch eine Verwaltungsabsprache nachvollzogen worden, da eine Änderung der Zollkodex-DVO wegen der zeitlichen Verzögerung sowie des bevor?stehenden EU-Beitritts Rumäniens

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Versandverfahrenshandbuch

Die EU-Kommission hat in ihrem Internetangebot nunmehr auch das Verfahrenshandbuch eingestellt. Die Transit Website der Europäischen Kommission enthält unter anderem Links zu konsolidierten Fassungen von Zollkodex, Durchführungsverordnung zum Zollkodex und Übereinkommen EG-EFTA “Gemeinsames Versandverfahren” in verschiedenen Amtssprachen der Gemeinschaft sowie Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum Versand.

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Versandanmeldungen nur noch über ATLAS

Ab dem 01. Juli 2005 ist die Abgabe von Versandanmeldungen unter Verwendung von Informatikverfahren zwingend vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 837/2005 des Rates vom 23. Mai 2005 zur Änderung der Zollkodex-Durchführungsvorschriften (ZK-DVO) ist ab dem 01. Juli 2005 die Abgabe von Versandanmeldungen unter Verwendung von Informatikverfahren vorgeschrieben.

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Änderung der DVO zum Zollkodex

Mit der Verordnung (EG) Nr. 883/2005 vom 10. 06.2005hat die Kommission umfangreiche Änderungen beim Transitverfahren, bei Containerbeförderugnen und den Bestimmungen für elektronische Meldungen vorgenommen. Der Verordnungstext findet sich im Internet-Angebot der EU.

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