Die Verzinsung von Einfuhrabgaben, die infolge einer Änderung der KN erstattet werden, ist nicht gemäß Art. 241 Satz 1 ZK ausgeschlossen. Die Frage nach einer Verzinsung des Erstattungsbetrags ist durch die EuGH-Rechtsprechung geklärt: Mit Urteil Wortmann hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Erstattung von Antidumpingzoll aufgrund
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