Mit der Aussetzung der Vollziehung im Zollrecht hatte sich aktuell das Finanzgericht Hamburg zu befassen. Konkret ging es um die Möglichkeit eines unersetzbaren Schadens gemäß Art. 244 ZK für ein im EU-Ausland ansässiges Unternehmen im Hinblick auf eine existenzgefährdende Insolvenz. Es ist in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes geklärt, dass im
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