Zwischen der Europäischen Union und China ist ein Abkommen unterzeichnet worden, mit dem die gegenseitige Zollabfertigung deutlich vereinfacht werden soll.

Als erster Handelspartner hat die Europäische Union mit China am 16. Mai 2014 ein Abkommen unterzeichnet, mit dem sich beide Länder verpflichten, die im jeweils anderen Land als vertrauenswürdig angesehene Wirtschaftsteilnehmer anzuerkennen. Hierdurch kann die Zollabfertigung von Unternehmen erheblich schneller erfolgen. Die Zollbehörden können sich auf die wirklichen Risikobereiche konzentrieren und die Sicherheit der Lieferkette auf beiden Seiten verbessern.
Das Abkommen wurde in Peking im Rahmen der Sitzung des Gemischten Ausschusses EU-China für die Zusammenarbeit im Zollbereich unterzeichnet. Dieser Gemischte Ausschuss[1] tritt seit seiner Einrichtung 2004 in der Regel jährlich, abwechselnd in der EU und in China zusammen.
Seit 2008 existiert der Status des von der EU zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, des „Authorised Economic Operator“ (AEO). Unternehmen, die sich als sicher und zuverlässig erweisen und die Sicherheitsstandards einhalten, wird durch diesen Status ein vereinfachtes Zollabfertigungsverfahren gewährt. So finden weniger Warenkontrollen statt, und es erfolgt eine zügigere Abwicklung des gesamten Zollverfahrens und der damit verbundenen Förmlichkeiten. Dadurch, dass die Waren dann schneller den Zielort erreichen, sinken die Beförderungskosten und der geamte Handel wird effizienter. Neben diesen Vorteilen für Unternehmen profitieren auch die Zollverwaltungen der Europäischen Union, da sie ihre Ressourcen auf risikoreiche Vorgänge konzentrieren können.
Durch die gegenseitige Anerkennung zugelassener Wirtschaftsbeteiligter wird verhindert, dass sich unter den internationalen Handelspartnern unvereinbare Standards verbreiten, und weltweit eine stärkere Harmonisierung der Zollverfahren gefördert. Da nicht nur mit China die Anerkennung des Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besiegelt worden ist, sondern es mit den EWR-Staaten, seit 2011 mit Japan und seit 2012 mit den USA ein vergleichbares Abkommen gibt, verfügen bereits 15.000 Unternehmen in der Europäischen Union über den Status als zugelassene Wirtschaftsbeteiligte. Damit wächst das System zugelassener Wirtschaftsbeteiligter der Europäischen Union zum weltweit meistverbreiteten System.
Die Bedeutung des nun unterzeichneten Abkommens mit China lässt sich dadurch ermessen, wenn man auf das Handelsvolumen zwischen Europa und China von mehr als 1 Mrd. Euro täglich sieht. Darüber hinaus zählt China als größte Einfuhrquelle Europas inzwischen auch zu den am schnellsten wachsenden Ausfuhrmärkten der Europäischen Union.
- Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich in Den Haag; Amtsblatt L 375 vom 23.12.2004, S.20[↩]








