Einem in den Niederlanden beschäftigten und dort sozialversicherten, aber in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmer steht für seine ebenfalls in Deutschland lebenden Kinder kein Anspruch auf Differenzkindergeld zu.
Der Grenzgänger, wohnhaft gemäß § 8 AO im Inland, ist zwar anspruchsberechtigt nach § …
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