Heute wurde in Stuttgart der Entwurf eines Revisionsprotokolls zum deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen für den Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen paraphiert.

Mit dem geplanten Revisionsprotokoll soll ein Informationsaustausch in Steuersachen entsprechend dem „OECD-Standard“ für Transparenz und effektiven Auskunftsaustausch entsprechend Artikel 26 des OECD-Musterabkommens für Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart werden. Nach der nun avisierten ‚großen Auskunftsklausel‘ fällt die bisherige Differenzierung der schweizerischen Seite, nur bei Steuerbetrug Auskunft zu erteilen, weg. Künftig müssen Auskunftsersuchen auch bei einer einfachen Steuerhinterziehung beantwortet werden. Mit der nunmehr getroffenen Vereinbarung gibt die Schweiz ihre bisherige restriktive Haltung auf. Allerdings gilt dies nur für neue Fälle. Für die Vergangenheit bleibt es bei der bisherigen restriktiven Handhabung durch die Schweiz. Auskunftsersuchen müssen nach der geplanten Neuregelung jeweils im Einzelfall substantiiert geltend gemacht werden.
Die Paraphierung markiert den förmlichen Abschluss der Verhandlungen durch einen gemeinsamen Entwurftext.