Die Europäische Kommission hat einen Bericht veröffentlicht, in dem die Probleme der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Risikokapitalinvestitionen und entsprechende Lösungsmöglichkeiten dargestellt werden. Der Bericht erläutert die Ergebnisse und Empfehlungen einer unabhängigen Gruppe von EU-Steuerexperten, die von der Kommission eingesetzt wurde, um zu prüfen, wie die steuerlichen Haupthindernisse für grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen beseitigt werden können.

Risikokapital ist ein wichtiger Wachstumsmotor für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Daher ist es für ein starkes Wirtschaftswachstum entscheidend, Risikokapitalinvestitionen innerhalb der EU zu erleichtern. Die Kommission hat angekündigt, nun zu prüfen, wie auf Grundlage der Ergebnisse des Berichts und im Einklang mit ihrem umfassenderen Ziel, die Doppelbesteuerung als solche in der EU zu beseitigen, weiter vorzugehen ist.
Der Bericht fasst die wichtigsten Feststellungen und Schlussfolgerungen der Sachverständigengruppe zur Beseitigung von Steuerhindernissen für grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen zusammen. Die Gruppe wurde 2007 von der Kommission eingesetzt als eine von mehreren Maßnahmen, durch die in der EU grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen zugunsten der KMU erleichtert werden sollen.
Der Bericht zeigt zwei Hauptprobleme auf und empfiehlt folgende Lösungen:
Erstens kann die Anwesenheit eines Risikokapitalfonds-Managers in dem Mitgliedstaat, in dem die Investition getätigt wird, als steuerpflichtige Anwesenheit („Betriebsstätte“) des Fonds oder des Investors im betreffenden Staat behandelt werden. Dies kann zur Doppelbesteuerung führen, wenn der Ertrag der Investition auch in dem Land oder den Ländern besteuert wird, wo der Fonds oder der Investor ansässig ist. Die Sachverständigen schlagen daher vor, die Anwesenheit eines Risikokapitalfonds-Managers nicht als steuerpflichtige Anwesenheit des Fonds oder Investors in dem Land, in dem die Investition getätigt wird, anzusehen. Dies würde das Problem der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Risikokapitalinvestitionen vermindern.
Zweitens wurde festgestellt, dass die steuerliche Behandlung von Risikokapitalfonds seitens der Mitgliedstaaten derzeit sehr unterschiedlich sein kann. So ist es etwa möglich, dass ein Fonds in einem Staat als transparent und in einem anderen Staat als intransparent behandelt wird. Auch dies kann zur Doppelbesteuerung führen. Die Sachverständigen schlagen daher vor, dass sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine gegenseitige Anerkennung der steuerlichen Einstufung von Risikokapitalfonds einigen.








