Die Bundesrepublik Deutschland hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Syrien> geschlossen.

Das „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen“ wurde am 17. Februar 2010 in Damaskus zusammen mit einem Zusatzprotokoll unterzeichnet. Es bedarf noch der Ratifizierung sowohl in Syrien wie auch in Deutschland.