Die Bundesrepublik Deutschland hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Malaysia> geschlossen.

Das „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen“ wurde am 23. Februar 2010 in Putrajaya unterzeichnet. Es bedarf noch der Ratifizierung sowohl in Malaysia wie auch in Deutschland.