Gesellschafterdarlehn und das DBA Italien

Auch im Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens mit Italien (DBA Italien 1925) sind Zinseinkünfte von Mitunternehmern aus Darlehen, die sie der Mitunternehmerschaft gewährt haben, abkommensrechtlich aus den gewerblichen Gewinnen herauszulösen und nach dem Zinsartikel zu beurteilen.

Gesellschafterdarlehn und das DBA Italien

Bundesfinanzhof, Urteil vom 9. August 2006 – II R 59/05