Laufende Leistungen aus den französischen Zusatzalterssicherungssystemen AGIRC und ARRCO sind bei einem in Deutschland wohnenden Rentner beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Dies entschied jetzt das Bundessozialgericht in dem Fall eines 1940 geborenen Kläger, der seit Oktober 2000 eine …
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