Es besteht keine Arbeitsort-Fiktion für Arbeitnehmer an Bord von Binnenschiffen schweizerischer Unternehmen.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall war der Kläger –ebenso seine Ehefrau– in den Streitjahren gemäß § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig; beide hatten einen …
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