Lybische Geldvermögen in Deutschland

Im Hinblick auf die Entwicklungen in Libyen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gestern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Finanzen sowie im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank auf der Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes eine vorläufige Einzelfallmaßnahme zum Einfrieren von Vermögenswerten in Deutschland getroffen.

Lybische Geldvermögen in Deutschland

Konkret geht es um ein Vermögen in Höhe von zwei Millionen €, über das ein Sohn des libyschen Staatschefs Muammar al Qadhafi bei einer deutschen Geschäftsbank verfügt.

Grundsätzlich gehören Finanzsanktionen zum Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Die auf EU-Ebene am 28. Februar beschlossenen Sanktionen treten mit Veröffentlichung einer entsprechenden Verordnung in Kraft, an der im Moment mit Hochdruck gearbeitet wird. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Die heute getroffene Maßnahme stellt sicher, dass auf EU-Ebene mit Sanktionen belegtes Vermögen nicht vor dem Inkrafttreten der EU-Verordnung aus Deutschland abfließt.