Deutsche Arbeitnehmer für Indien

Deutschland und Indien haben die Ratifizierungsurkunden für das geschlossene Sozialversicherungsabkommen ausgetauscht, so dass das Abkommen zum 1. Oktober 2009 in Kraft treten kann.

Deutsche Arbeitnehmer für Indien

Das Abkommen enthält Regelungen über die Vermeidung der Doppelversicherung in beiden Staaten im Falle von vorübergehenden Entsendungen. So bleiben die von den deutschen Unternehmen nach Indien entsandten Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht in Indien befreit und umgekehrt werden die von indischen Unternehmen nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht in Deutschland befreit. Gleichzeitig finden die Rechtsvorschriften des Entsendestaates bezüglich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung auf die betroffenen Personen weiter Anwendung. Der Entsendezeitraum kann bis zu 48 Kalendermonaten gehen. Dieser Zeitraum kann auf gemeinsamen Antrag des Arbeitnehmers und seines Arbeitgebers bei Fortbestehen der Voraussetzungen von der zuständigen Stelle des Staates, in den der Arbeitnehmer entsandt wurde, um höchstens 12 weitere Kalendermonate verlängert werden.

Darüber hinaus kann nach dem Abkommen mit einer so genannten Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass z.B. ein Arbeitnehmer, der für einen vorübergehenden Zeitraum von seiner deutschen Mutter- zu einer Tochtergesellschaft nach Indien gesandt wird, weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften unterstellt bleibt, selbst wenn der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale seines Beschäftigungsverhältnisses in Indien liegt.

Damit enthält das Entsendeabkommen Lösungen, um zu vermeiden, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer in das Rentensystem des anderen Staates wechseln müssen. Diese Personen werden künftig grundsätzlich in dem ihnen vertrauten Rentensystem bleiben können. Dies liegt vor dem Hintergrund der umfangreichen und intensiven außenwirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Indien im Interesse hiesiger Unternehmen und ihrer in Indien eingesetzten Arbeitnehmer.