Am 1. Dezember 2009 wurde im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein neuer Investitionsförderungs- und -schutzvertrag zwischen Deutschland und Pakistan unterzeichnet, der den bisher geltenden Vertrag aus dem Jahr 1959 ablösen wird.

Ziel der Neuverhandlungen war es, das Schutzniveau des Vertrages dem heute international üblichen Standard anzupassen und bestehende Rechtsschutzlücken im alten Vertrag zu schließen. So sichert der neue Vertrag jetzt auch
- den Zugang zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit für Investoren im Streitfall,
- eine verbesserte Entschädigungsregelungen bei Enteignungen und enteignungsgleichen Eingriffen durch Einbeziehung einer Verzinsung sowie
- einen verbesserten Transfer von Kapital und Erträgen durch Festlegung einer Transferfrist.
Inzwischen gibt es ein weltumspannendes Netz von ca. 2600 bilateralen Investitionsschutzverträgen. Deutschland und Pakistan kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, war doch der deutsch-pakistanische Investitionsschutzvertrag aus dem Jahr 1959 weltweit der erste Vertrag seiner Art überhaupt.








