Meldepflichten bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland

Ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entsenden, sind verpflichtet, die betreffenden Arbeitnehmer in Deutschland anzumelden. Außerdem sich sie zur Abgabe einer Versicherung in deutscher Sprache verpflichtet. Die Anmeldung erfolgt über das Formular 033035. Dieses Formular kann auch elektronisch ausgefüllt werden.

Meldepflichten bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland

Darüber hinaus sieht die Verordnung über Meldepflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntGMeldV) noch vor, dass der ausländische Unternehmer in bestimmten Fällen auch eine Einsatzplanung vorlegen muss. Diese Vorlage erfolgt mittels des Formulars 033037 bzw. 033038.

Liegt der Entsendung des Arbeitnehmers nach Deutschland eine Arbeitnehmerüberlassung zugrunde, so ist der deutsche Entleiher ebenfalls verpflichtet, eine Anmeldung Sprache abgeben. Dieser Anmeldung ist eine Versicherung des ausländischen Verleihers beifügen, in der sich der ausländische Verleiher zur Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen und ggfs. zur Zahlung des in Deutschland geltenden Mindeststundenentgelts verpflichtet.

Für die Anmeldung ist das Formular 033036 zu verwenden, das elektronisch ausgefüllt werden kann.

In bestimmten Fällen muss der Entleiher eine Einsatzplanung nach Maßgabe der Verordnung über Meldepflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntGMeldV) auf dem Formular 033038 vorlegen.