Deutschland und das Fürstentum Monaco haben am 27. Juli 2010 in Berlin ein Abkommen über den Informationsaustausch für Besteuerungszwecke abgeschlossen. Das Abkommen ermöglicht den deutschen Steuerbehörden den Zugang zu Informationen, die nach ihrer Einschätzung für die Durchsetzung des deutschen Steuerrechts notwendig sind. Hierunter fallen sowohl Bankdaten wie auch Informationen zu Eigentumsverhältnissen. Der Datenzugang ist nicht davon abhängig, ob bereits ein Steuerstrafverfahren eröffnet wurde oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht, kann also auch im Rahmen der normalen Steuerveranlagung erfolgen.

Mit der Unterzeichnung des Abkommens erklärt sich Monaco in vollem Umfang dazu bereit, auf der Grundlage des Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch in Steuersachen mit Deutschland zusammenzuarbeiten.
Das Abkommen bedarf vor seinem Inkrafttreten in beiden Ländern noch der Ratifizierung.