Frachtgutausschluss im grenzüberschreitenden Verkehr

Eine Klausel in Beförderungsbedingungen, die regelt, welche Art von Gütern der Spediteur/Frachtführer nicht befördern will, ist nicht wegen Verstoßes gegen Art. 41 Abs. 1 Satz 1 CMR nichtig.

Frachtgutausschluss im grenzüberschreitenden Verkehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. März 2009 – I ZR 120/07