Künftige Waffenlieferung an Israel?

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte es abgelehnt, der Bundesregierung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Genehmigung von Waffenlieferungen an Israel zu untersagen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt und die gegen einen der drei erstinstanzlichen Beschlüsse eingelegte Beschwerde zurückgewiesen.

Künftige Waffenlieferung an Israel?

Das Verwaltungsgericht hatte ausgeführt, der auf vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz gerichtete Antrag sei unzulässig, da sich nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit absehen lasse, welche Entscheidungen die Bundesregierung künftig treffen müsse und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergingen. Es lasse sich nicht prognostizieren, dass die Bundesregierung Genehmigungen von Waffenlieferungen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland erteilen werde.

Dem hat sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nun ausdrücklich angeschlossen.

Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg, Beschluss vom 8. August 2024 – Oberverwaltungsgericht 1 S 46/24