Neufassung des Truppenzollgesetzes

Das Truppenzollgesetz soll neu gefasst werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren vorgelegt. Zwischen dem Zollrecht der EU und dem nationalen Truppenzollgesetz bestehen diverse Unterschiede sowohl bei den Verfahrensweise wie auch in der Terminologie, durch die in der Praxis zunehmend Schwierigkeiten aufgetreten. Dies soll nun geändert werden.

Neufassung des Truppenzollgesetzes

Und da die Europäische Kommission diesbezüglich keine europaweite Harmonisierung anstrebe, liege nun die nationale Gesetzgebungskompetenz bei der Bundesrepublik Deutschland. Der Gesetzentwurf habe das Ziel, die Diskrepanzen zwischen europäischem und nationalem Recht zu beseitigen. Die Neufassung solle eine einfache Rechtsanwendung ermöglichen und Missbräuchen entgegenwirken. Alle in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und SHAPE (Supreme Headquarters Allied Powers, Europe) als oberstes militärisches NATO-Hauptquartier seien an der Ausarbeitung des Entwurfs beteiligt gewesen. Neue Rechte und Vergünstigungen würden durch den Gesetzentwurf nicht geschaffen worden, so die Regierung. Das TrZG regelt Zoll- und Steuerfragen bezüglich Waren, die von ausländischen Streitkräften eingeführt oder aus anderen EG-Mitgliedsstaaten oder der Bundesrepublik bezogen werden.