Im April 2007 ermächtigten die EU-Mitgliedstaaten die Kommission, mit Südkorea ein umfassendes Freihandelsabkommen auszuhandeln. Nach acht offiziellen Verhandlungsrunden haben jetzt die EU und Südkorea das Freihandelsabkommen paraphiert, das insbesondere auch einen besseren Marktzugang vorsieht.

Die Regelungen des Freihandelsabkommens
Mit dem Abkommen werden für EU-Exporteure von Industrieprodukten und Agrarerzeugnissen innerhalb kurzer Zeit koreanische Einfuhrzölle im Wert von jährlich 1,6 Milliarden € wegfallen. Die EU wird Zölle in Höhe von rund 1,1 Milliarden € aufheben. Auf die verschiedenen Branchen umgelegt bedeutet dies für die europäischen Maschinenexporteure jährlich 450 Millionen € an eingesparten Zollzahlungen, für die europäischen Agrarexporteure jährlich 380 Millionen €.
Mit dem Freihandelsabkommen werden außerdem sektorübergreifend nichttarifäre Hemmnisse beseitigt, auch in Wirtschaftszweigen, die für die EU von besonderem Interesse sind wie die Automobil- und Arzneimittelindustrie sowie die Unterhaltungselektronik. Im Rahmen des Freihandelsabkommens wird Korea viele europäische Normen als gleichwertig betrachten und europäische Bescheinigungen anerkennen. Damit erübrigen sich abschreckende Verwaltungsformalitäten, die bislang ein Handelshemmnis waren.
Außerdem soll mit dem Freihandelsabkommen Transparenz und Planungssicherheit in Regulierungsfragen gewährleistet sein, etwa beim Schutz des geistigen Eigentums durch verschärfte Durchsetzungsmaßnahmen, beim verbesserten Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen sowie beim neuen Konzept im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung, nach dem die Zivilgesellschaft in die Überwachung von Verpflichtungen miteinbezogen wird.
Für geografische Angaben der EU wie Champagne, Prosciutto di Parma, Fetakäse, Rioja, Tokajer oder Scotch Whisky soll das Abkommen ebenfall ein höheres Schutzniveau garantieren.
Und schließlich werden in dem Freihandelsabkommen effiziente Streitbeilegungsregeln vorgesehen, welche die Umsetzung von Verpflichtungen sicherstellen sollen. So ist etwa die Entscheidung eines Schiedspanels binnen 160 Tagen vorgesehen, einer kürzeren Frist als bei der WTO.
Durch ein Protokoll über die kulturelle Zusammenarbeit werden die Besonderheiten dieses Bereichs betont.
Schutz wird im Rahmen des Freihandelsabkommens durch eine allgemeine Schutzklausel gewährt. Damit könnten im Fall eines plötzlichen Anstiegs der Importe für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren sogenannte Meistbegünstigungszollsätze wiedereingeführt werden.
Die Ursprungsregeln wurden in dem Freihandelsabkommen ebenfalls vereinfacht. Parallel dazu gelten für sensible Sektoren allerdings strenge Regeln So wird im Abkommen beispielsweise bei Fahrzeugen der zulässige Anteil von Importteilen nur geringfügig von 40 % auf 45 % angehoben. Für Textilien, Agrar- und Fischereierzeugnisse werden die Standard-Ursprungsregeln der EU mit nur einigen wenigen Abweichungen beibehalten.
Gemäß den WTO-Regeln behalten sich die EU und Südkorea das Recht auf die Rückerstattung von Zöllen („duty drawback“) vor, die auf die Einfuhren von Fahrzeugteilen entrichtet wurden. Für den Fall, dass die Einfuhren aus Ländern stark ansteigen, die mit Korea kein Freihandelsabkommen geschlossen haben und für die damit weiterhin die Meistbegünstigungszollsätze gelten, kann jedoch im Rahmen einer Sonderklausel die Rückerstattung auf eine Obergrenze von 5 % reduziert werden.
Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Korea
Südkorea wurde aufgrund seiner starken Wirtschaft mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt von 13 000 € und konkurrenzfähigen Industrie- und Agrarimporten hinter den USA, Japan und China zum viertwichtigsten außereuropäischen Handelspartner der EU. Die Exporte der EU nach Korea verzeichneten für den Zeitraum 2004-2008 eine durchschnittliche Wachstumsrate von 7,5 % pro Jahr und erreichten 2008 25,6 Milliarden EUR. Der Wert der nach Korea exportierten Dienstleistungen betrug 2007 über 7 Milliarden €. Südkorea exportierte seinerseits im letzten Jahr Waren im Wert von 39,4 Milliarden € in die EU.
Zwischen 2005 und 2008 stieg der Absatz von EU-Fahrzeugen in Korea nach Stückzahl um insgesamt 78 % (um 39 % nach dem Verkaufswert), während der Export koreanischer Fahrzeuge in die EU im selben Zeitraum nach Stückzahl um 37 % zurückging. Die Exporte von EU-Maschinen stiegen zwischen 2005 und 2008 insgesamt um 33 % und erreichten 2008 4,8 Milliarden €. Bei Produkten wie Chemikalien, Arzneimitteln, Autoteilen, Industriemaschinen, Schuhen, medizinischen Geräten, Nichteisenmetallen, Eisen und Stahl, Leder und Pelzen, Holz, Keramik und Glas weist die EU einen soliden Handelsbilanzüberschuss aus. Korea ist auch für die Agrarerzeugnisse der EU-Bauern mit einem Jahresumsatz von über 1 Milliarde € einer der weltweit wichtigsten Exportmärkte.