Die Bundesregierung beabsichtigt, mit mehreren Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung das Ausfuhrverfahren zu vereinfachen.

So soll in der 81. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung unter anderem das bisherige Vorausanmeldeverfahren für “vertrauenswürdige” Exporteure durch ein einstufiges Ausfuhrverfahren ersetzt werden. Diese Exporteure, die ständig zahlreiche Sendungen ausführen, können nun ihre Waren direkt bei der Ausgangszollstelle in vereinfachter Form elektronisch anmelden.
Mit Bußgeldern wird künftig die Verletzung von Informationspflichten im Zusammenhang mit den Finanzsanktionen gegen Personen und Organisationen im Sudan geahndet. Dabei geht es um jenen Personenkreis, der im Darfur-Konflikt den Friedensprozess behindert und gegen das Völkerrecht verstößt. Darüber hinaus wird die Möglichkeit vorgesehen, Genehmigungen für Lieferungen von gepanzerten Fahrzeugen für Vertreter der EU und ihrer Mitgliedstaaten in Usbekistan zu erteilen.
Die 82. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung schließlich enthält unter anderem Änderungen der Meldebestimmungen zum Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums seit Anfang dieses Jahres. Die erforderlichen statistischen Angaben sollen künftig der Bundesbank direkt übermittelt werden. Die Banken werden von ihrer Funktion als Meldestelle und damit auch von ihrer Pflicht entbunden, statistische Meldungen über ausgehende Zahlungen in den Euro-Zahlungsverkehrsraum weiterzuleiten.