Das bürgerliche Recht und damit auch das Kaufrecht ist in Frankreich kodifiziert im Code Civil sowie im Code de la Consommation. Da Frankreich die EU-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf vollständig umgesetzt hat, entsprechen die französischen Regeln beim Verkauf an einen Verbraucher in weiten Bereichen inhaltlich denen des deutschen Kaufrechts.

Gewährleistung[↑]
Auch nach französischen Recht hat der Verkäufer für Mängel der Kaufsache einzustehen, soweit
- diese zum bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet ist oder
- ihre Gebrauchstauglichkeit derart eingeschränkt ist, dass nicht anzunehmen ist, dass der Käufer die Kaufsache überhaupt oder aber zu diesem Preis gekauft hätte.
In diesem Fall kann der Käufer bei Handelsgeschäften
- die Minderung des Kaufpreises oder
- die Wandelung des Kaufvertrages
verlangen.
Bei Kaufverträgen mit Verbrauchern steht dem Käufer zunächst
- Nachbesserung oder
- Ersatzlieferung
zu. Soweit diese unmöglich, nicht innerhalb eines Monats nach Reklamation durch den Käufer erfolgt sind oder aber nur mit einem erheblichen Nachteil für den Verkäufer vorgenommen werden können, hat der Verbraucher auch Anspruch auf
- Minderung des Kaufpreises oder
- Vertragsauflösung, es sei denn, es handelte sich nur um eine geringfügige Vertragswidrigkeit.
Die Gewährleistungsrecht können vom Käufer nur innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden.
Eigentumsvorbehalt[↑]
Nach französischem Recht kann sich der Verkäufer das Eigentum an der verkauften Sache vorbehalten, bis der Käufer seine Vertragspflichten, insbesondere die Kaufpreiszahlung, vollständig oder teilweise erfüllt hat. Anders als das deutsche Recht kennt das französische Recht allerdings keinen verlängerten oder erweiterten Eigentumsvorbehalt.
Der Eigentumsvorbehalt ist insolvenzfest, sofern er schriftlich vereinbart wurde und der Gegenstand beim insolventen Käufer noch im ursprünglichen Zustand vorhanden und damit identifizierbar ist.
UN-Kaufrecht[↑]
Das CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980) wurde von Frankreich ratifiziert und ist dort bereits seit 1988 geltendes Recht.








