Französische Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen an Schiffe

Der Umfang der französischen Steuerbefreiung für Lieferungen an Schiffe geht nach Auffassung der Europäischen Kommission über das nach der MwSt-Richtlinie Zulässige hinaus. So gilt die Steuerbefreiung in Frankreich für alle Schiffe, die für die Beförderung von Fahrgästen und für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden, sollte nach der MWSt-Richtlinie aber auf Schiffe, die auf hoher See eingesetzt werden, beschränkt sein. Daher hat die Europäische Kommission nun Frankreich förmlich aufgefordert, seine Rechtsvorschriften innerhalb von zwei Monaten zu ändern.

Französische Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen an Schiffe

Die Aufforderung der Europäischen Kommission erging in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dem zweiten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 258 AEUV. Erhält die Kommission von der französischen Regierung binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort auf diese Stellungnahme, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.