Brüssel-Ia-VO – und der Erfüllungsort

Nach Art. 7 Nr. 1 Buchst. b) zweiter Gedankenstrich Brüssel-Ia-VO (Gerichtsstand des Erfüllungsorts) kann eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden, wenn Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden …

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Hochseefähren vor deutschen Arbeitsgerichten

Nach Art. 91 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 ist der Arbeitsort „Seeschiff“ dem Staat zugehörig, dessen Flagge zu führen das Schiff berechtigt ist.

Die Wahrnehmung eines Gütetermins vor den Arbeitsgerichten stellt keine zuständigkeitsbegründende Einlassung des Beklagten …

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