Ursprungszeugnissen aus dem Iran

Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden im Iran Ursprungszeugnisse nach Formblatt A aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen. Die Europäische Kommission hat einer vorübergehenden Verwendung dieser Ursprungszeugnisse zugestimmt.

Ursprungszeugnissen aus dem Iran

Diese Ausnahmeregelung ist jedoch befristet bis zum 30. September 2011, sie gilt also nur für Ursprungszeugnisse, die bis zum 30. September 2011 (einschließlich) ausgestellt wurden.