Warenverkehrsbescheinigungen aus Norwegen

Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission stellen die Zollbehörden in Norwegen Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED aus, die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen.

Warenverkehrsbescheinigungen aus Norwegen

Die Europäische Kommission hat einer Verlängerung der vorübergehenden Verwendung dieser Warenverkehrsbescheinigungen bis zum 30. Juni 2011 zugestimmt. Derartige nach dem 30. Juni 2011 ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED dürfen nicht mehr als Präferenznachweis akzeptiert werden.