Deutsche Exporteure können kurzfristige Forderungen gegenüber ihren Kunden in EU-Mitgliedsstaaten und anderen OECD-Ländern wieder mit staatlichen Exportkreditgarantien, den sogenannten Hermesdeckungen, absichern. Einer entsprechenden, von der Bundesregierung beantragten, Ausnahmeregelung hat die EU-Kommission jetzt zugestimmt. Diese Deckungsmöglichkeiten sind bis Ende 2010 befristet.

Bislang wurden Absicherungen für Exportkredite mit Laufzeiten von weniger als zwei Jahren in EU- und OECD-Kernländer als „marktfähig“ eingestuft und waren damit grundsätzlich privaten Exportkreditversicherern vorbehalten. Jedoch beklagte die Exportwirtschaft in den vergangenen Monaten zunehmend, dass Versicherungsschutz auf dem privaten Markt in diesem Segment nicht mehr im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehe. In Deutschland können Exporteure das bestehende System der Exportkreditgarantien des Bundes nun auch für die Absicherung ihrer kurzfristigen Geschäfte mit Abnehmern in EU- und OECD-Staaten nutzen.








