Auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1614/2000 der Kommission wird Kambodscha für bestimmte Textilwaren eine mengenmäßig begrenzte Abweichung von den Ursprungsregeln des Allgemeinen Präferenzsystems der Gemeinschaft gewährt. Diese Regelung zuletzt bis Ende 2006 befristete Regelung wurde durch die Verordnung (EG) …
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