Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union steht der Anwendung von Art. 31 Abs. 2 EuGVVO nach Art. 67 Abs. 1 Buchst. a)) des Austrittsabkommens nicht entgegen.
Die Gerichte des Vereinigten Königreichs sind zwar keine Gerichte eines Mitgliedstaats …
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