Ein Kraftfahrzeug ist ein Transportmittel. Bei der Einfuhr eines Gebrauchtwagens kann dieser nicht als Gepäckstück im Rahmen der sog. Reisefreimenge angesehen werden.
Mit dieser Begründung hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall die Klage auf Befreiung von den …
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