Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Ausland besteht (bei gleichzeitiger Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland) kein Anspruch auf einen Gründungszuschuss.
Nach § 57 Abs 1 SGB III haben Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, …
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