Soll ein Handelsvertreter seine Vermittlungsleistungen nach dem Handelsvertretervertrag in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union erbringen und hat er seine Tätigkeiten zur Erfüllung des Vertrags nicht tatsächlich überwiegend in einem dieser Mitgliedstaaten erbracht, so richtet sich die internationale Zuständigkeit gemäß Art. …
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