Ist bei einem internationalen Warenkauf als Lieferklausel der Incoterm DDP („geliefert verzollt“) benannter Bestimmungsort vereinbart worden, ist für die Bedeutung der Klausel in der Regel auf die Anwendungshinweise der Internationalen Handelskammer (ICC) zurückzugreifen. Danach hat der Verkäufer die geschuldete Lieferleistung …
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