Deutschland und Luxemburg haben sich auf eine Anpassung des deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) an den OECD-Standard zum steuerlichen Informationsaustausch verständigt, wonach beide Länder sich zukünftig wechselseitig auf Verlangen auch Auskünfte für Besteuerungszwecke erteilen wollen. Das entsprechende Protokoll zur Änderung des DBA …
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