Wird ein Auslieferungsagent damit beauftragt, eine in einem Container befindliche Warensendung aus China im Hamburger Hafen in Empfang zu nehmen und einem berechtigten Empfänger in Hamburg gegen Erstattung der im Hafen angefallenen Kosten auszuliefern, so ist dieser Auslieferungsagent nicht verpflichtet, …
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